Mindestalter ist 18 Jahre und min. 12 Monate im Besitz des Führerscheins. Unter 21 Jahren fällt eine Jungfahrergebühr an und die Selbstbeteiligung erhöht sich. Ab 21 Jahren gibt es keine Einschränkungen für Standardfahrzeuge.
Mindestalter ist 18 Jahre und min. 12 Monate im Besitz des Führerscheins. Unter 21 Jahren fällt eine Jungfahrergebühr an und die Selbstbeteiligung erhöht sich. Ab 21 Jahren gibt es keine Einschränkungen für Standardfahrzeuge.
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