Unverschuldeten Unfall gehabt? Wir kümmern uns um deine Mobilität.
Fleet UP sorgt dafür, dass du nach einem unverschuldeten Unfall keine Zeit verlieren musst. Wir stellen schnell den passenden Ersatzwagen bereit – abgestimmt auf deinen Bedarf.
Unsere Partner aus Werkstätten, Autohäusern, Versicherungen und Pannendiensten vertrauen auf reibungslose Abläufe und eine unkomplizierte Abwicklung.
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Häufige Fragen zur Unfallersatzmiete
Ein Unfall kommt meist unerwartet. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um das Thema Leihwagen nach einem Unfall.
Liegt eine Teilschuld vor, übernimmt die gegnerische Versicherung die Mietwagenkosten entsprechend der festgelegten Haftungsquote. Einen verbleibenden Eigenanteil musst du gegebenenfalls selbst tragen.
In den meisten Fällen nein.
Entscheidest du dich für eine fiktive Abrechnung und lässt dein Fahrzeug nicht reparieren, besteht normalerweise kein Anspruch auf einen Mietwagen.
Stattdessen kann dir eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen. Dabei erhältst du einen finanziellen Ausgleich für den Zeitraum, in dem du dein Fahrzeug wegen des Unfalls nicht nutzen konntest.
Bei einer Reparatur werden die Mietwagenkosten normalerweise für die gesamte Dauer der Instandsetzung übernommen.
Beispiel: Dauert die Reparatur vier Tage, werden in der Regel auch vier Tage Mietwagen erstattet.
Bei einem Totalschaden übernimmt die Versicherung die Kosten meist für die übliche Wiederbeschaffungszeit von etwa 10 bis 14 Tagen. Voraussetzung ist, dass du dich zeitnah um ein Ersatzfahrzeug kümmerst.
Steht dir ein Zweitwagen zur Verfügung, der deinem beschädigten Fahrzeug vergleichbar ist, solltest du diesen zunächst nutzen.
Der Grund ist die gesetzliche Schadenminderungspflicht. Kosten, die sich vermeiden lassen, muss die Versicherung grundsätzlich nicht übernehmen.
Nicht unbedingt. Kannst du das andere Fahrzeug uneingeschränkt selbst nutzen, kann die Versicherung den Anspruch auf einen Mietwagen ablehnen.
Benötigt jedoch deine Partnerin, dein Partner oder ein anderes Familienmitglied dieses Fahrzeug regelmäßig, bleibt dein Anspruch häufig bestehen.
Nein. Deine Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Legst du im Durchschnitt weniger als rund 20 Kilometer pro Tag zurück, übernimmt die gegnerische Versicherung einen Mietwagen nicht immer. In solchen Fällen kann eine Nutzungsausfall-entschädigung finanziell sinnvoller sein.
Während dein Fahrzeug repariert wird, kannst du den Mietwagen in der Regel durchgehend nutzen.
Liegt ein Totalschaden vor, besteht der Anspruch meist bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Üblicherweise beträgt dieser Zeitraum etwa 10 bis 14 Tage.
Nach einem unverschuldeten Unfall hast du grundsätzlich Anspruch auf ein Fahrzeug, dass deinem beschädigten Auto in Größe und Ausstattung entspricht.
Ein deutlich höherwertiges Fahrzeug kann dazu führen, dass die Versicherung die Kosten nur teilweise oder gar nicht übernimmt. Deshalb prüfen wir deinen Anspruch sorgfältig und helfen dir dabei, das passende Fahrzeug für den richtigen Zeitraum auszuwählen.
Nein. Beide Begriffe beschreiben dasselbe: ein Ersatzfahrzeug, dass du während der Reparatur oder bis zur Anschaffung eines neuen Autos nutzen kannst.
Wenn der Unfall nicht von dir verursacht wurde und der andere Fahrer die volle Verantwortung trägt, übernimmt in der Regel dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für deinen Mietwagen. Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab, sodass du normalerweise nichts vorstrecken musst.
Sollte in deinem Fall eine Teilschuld vorliegen oder die Versicherung einzelne Positionen kürzen, kann ein Eigenanteil entstehen. Darüber informieren wir dich selbstverständlich, bevor Kosten auf dich zukommen.

