Liegt eine Teilschuld vor, übernimmt die gegnerische Versicherung die Mietwagenkosten entsprechend der festgelegten Haftungsquote. Einen verbleibenden Eigenanteil musst du gegebenenfalls selbst tragen.
Liegt eine Teilschuld vor, übernimmt die gegnerische Versicherung die Mietwagenkosten entsprechend der festgelegten Haftungsquote. Einen verbleibenden Eigenanteil musst du gegebenenfalls selbst tragen.
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