Nicht unbedingt. Kannst du das andere Fahrzeug uneingeschränkt selbst nutzen, kann die Versicherung den Anspruch auf einen Mietwagen ablehnen.
Benötigt jedoch deine Partnerin, dein Partner oder ein anderes Familienmitglied dieses Fahrzeug regelmäßig, bleibt dein Anspruch häufig bestehen.


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