In den meisten Fällen nein.
Entscheidest du dich für eine fiktive Abrechnung und lässt dein Fahrzeug nicht reparieren, besteht normalerweise kein Anspruch auf einen Mietwagen.
Stattdessen kann dir eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen. Dabei erhältst du einen finanziellen Ausgleich für den Zeitraum, in dem du dein Fahrzeug wegen des Unfalls nicht nutzen konntest.