FÜR GEWERBE
- Leasingraten werden als Betriebsausgaben geltend gemacht und mindern so die steuerliche Belastung
- Einfacheres Verfahren als bei einem Kreditvertrag
PRO LEASING:
- Geringe monatliche Belastung durch Leasingrate im Vergleich zu einer Kreditrate
- Kein Einsatz von Eigenkapital notwendig (sofern keine Sonderzahlung geleistet wird)
- Keine Verpflichtung zum Kauf
- In regelmäßigen Abständen die Möglichkeit, auf ein anderes / neueres Fahrzeugmodell zu wechseln.
KONTRA LEASING:
- Im Gegensatz zum Kauf können bei einem Leasingfahrzeug keine Rabatte auf den Kaufpreis gewährt werden
- Nutzer ist nie Eigentümer des Fahrzeugs
- Eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags ist nicht möglich bzw. nur durch Zahlung aller noch offenen Leasingraten im Voraus möglich
- Der Leasinggeber verpflichtet den Nutzer zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung und bindet ihn an angebundene Vertragswerkstätten